Fact Check
Unser Anspruch ist es, fundiertes Wissen allen an va-Q-tec Interessierten bereitzustellen. Für eine faktenbasierte Kommunikation ziehen wir verschiedenste Quellen und Expertenaussagen heran. Diese können hier in voller Länge eingesehen werden.
Untersagter Slogan „Safest Pharma Containers. Worldwide“ – Landgericht Hamburg, Landesgericht für Zivilsachen Graz und Oberlandesgericht Graz
Die schweizerische Firma SkyCell AG wurde mit inzwischen rechtskräftigem Urteil des Landgerichts Hamburg erstinstanzlich unter anderem verurteilt, es unter Androhung von Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft künftig zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Slogan „Safest Pharma Containers. Worldwide.“ zu werben (Az. 315 O 268/16). Der behauptete Vorsprung von SkyCell gegenüber ihren Wettbewerbern im Hinblick auf die Temperaturstabilität ihrer Pharma-Container ist nach Auffassung des Gerichts nicht gegeben.
Wegen derselben Aussage ist SkyCell auch auf Klage der va-Q-tec AG rechtskräftig (erst- und zweitinstanzlich) in Österreich vom Landesgericht für Zivilsachen Graz (35 Cg 62/20t-17) und vom Oberlandesgericht Graz (5 R 43/21 i) u. a. zur Unterlassung verurteilt worden. Das Landesgericht Graz stellte dabei explizit fest, SkyCell‘s Aussage, über die sichersten, also temperaturbeständigsten Container der Welt zu verfügen, entspreche nicht der Wahrheit. Verurteilt wurde SkyCell außerdem dazu, den klagestattgebenden Teil der Verurteilung im Umfang des Unterlassungs- und des Veröffentlichungsbegehrens für die Dauer von 30 Tagen an zentraler Stelle auf der oberen Hälfte der Startseite ihrer Website zu veröffentlichen.
Aussagen von Mitbewerbern zu Patenten hatten sich in der Vergangenheit als unwahr herausgestellt:
„SkyCell holds the most patents in the pharmaceutical container industry“ – Landgericht Hamburg
Mit rechtskräftigem Urteil des Landgerichts Hamburg (416 HKO 155/20) wurde SkyCell auf Klage der va-Q-tec AG untersagt, im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland mit der unwahren Aussage „SkyCell holds the most patents in the pharmaceutical container industry“ zu werben. SkyCell konnte entsprechende Nachweise nicht erbringen.
„SkyCell holds a portfolio of more than 100 highly innovative patents“ – Landgericht Hamburg
Diese Aussage darf SkyCell nach rechtskräftiger Verurteilung durch das Landgericht Hamburg (416 HKO 157/20) nicht mehr im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland tätigen. Diese Aussage erwies sich als unwahr.
SkyCell: „It is the most patent-protected insulation technology on the market“ – Landgericht Hamburg
Mit von va-Q-tec beantragter einstweiliger Verfügung verbot das Landgericht Hamburg (315 O 323/20) SkyCell, von ihr angebotene Passivkühlcontainer mit der Aussage zu bewerben, es handle sich dabei um die mit den meisten Patenten geschützte Isolationstechnik auf dem Markt. Diese Behauptung konnte SkyCell nicht belegen. Die einstweilige Verfügung erkannte SkyCell im Nachgang als zwischen den Partien endgültige und verbindliche Regelung an.