BGH-Entscheidung zur Wärmedämmung von Altbauten: Moderne Vakuum-Dämmung spart 90 Prozent Platz und bis zu 20 Prozent Energie
Würzburg, 21 Juli 2022: Der Bundesgerichtshof hat am 1. Juli entschieden, dass bei einer nachträglichen Wärmedämmung an Bestandsbauten Grundstücksgrenzen überschritten werden dürfen (AZ: V ZR 23/21). Moderne Vakuum-Dämmung ist zehnmal effizienter als klassische Dämmmaterialien aus beispielsweise Styropor, Faserstoffen oder Kunststoffschäumen. Darum lassen sich hiermit Altbauten auch nachträglich platzsparend dämmen und bis zu 20 Prozent Energiekosten sparen.
„Auch wer Streit mit seinem Nachbarn vermeiden möchte, entscheidet sich lieber für moderne Vakuum-Dämmung. Eine drei Zentimeter dicke Vakuum-Dämmung ersetzt 30 Zentimeter dicke Schaum- oder Faserstoffe. So wird nicht nur Energie, sondern auch viel Platz gespart,“ sagt Dr. Joachim Kuhn, Gründer und Vorstandsvorsitzender der va-Q-tec AG.
Stark steigende Energiepreise belasten Hauseigentümer und Mieter. Das durch die Energieerzeugung entstehende CO2 belastet die Umwelt. Neben der Auswahl der Energieart ist vor allem die Dämmung der Außenfassade sowie von Wärmeleitungen und Wärmespeicher im Haus entscheidend für die Energieeffizienz. Die etwa zehnmal stärkere Dämmwirkung von Vakuum-Paneelen wird durch das Vakuum im Innern erreicht. Das Prinzip ist dem der Thermoskanne nachempfunden und wurde von va-Q-tec für zahlreiche Anwendungen weiterentwickelt. Die dünnen Platten sind meist mit einer silbrig farbenen, metallisierten Barrierefolie umhüllt und mit gepresstem Silicatpulver – Sand in seiner feinsten Form – gefüllt.
Der größte Hebel zum Energiesparen mit den Vakuum-Dämmstoffen liegt beim Einsatz in der Außenfassade eines Hauses. Aber auch bei Wärmeleitungen im Haus oder der Isolierung von Warmwasserspeichern mit Vakuum-Dämmstoffen wird bis zu 20 Prozent Energie gespart. Damit kann die Energieeffizienz von Gas- und Ölheizungen, Wärmepumpen, bei der Warmwasseraufbereitung durch Solarpaneelen oder Wärmeleitungen bei Geothermie verbessert werden.
Die Entscheidung des BGH für eine Inanspruchnahme fremden Eigentums ist insofern überraschend, dass man dabei offenbar moderne Dämmmaterialen außer Acht gelassen hat: so können z.B. Vakuumisolationspaneele 20 Zentimeter Dämmschaum durch nur 2 Zentimeter Stärke ersetzen. Aerogele können eine Faserdämmung immerhin auf die Hälfte reduzieren. Dadurch ist die „Überdämmung“ fremder Grundstücke oder von Gehsteigen nicht mehr nötig. Eigentum ist und bleibt geschützt – Vollwärmeschutz ist dennoch möglich.
„Die Einsatzmöglichkeiten der Vakuum-Dämmung sind vielseitig. Wenn man bedenkt, dass 60 Prozent der Primärenergie in Deutschland zur Wärme- und Kälteerzeugung genutzt wird, zeigt sich das ganze Potenzial der Technik im Kampf gegen den Klimawandel und der zunehmenden Energieknappheit,“ so Joachim Kuhn.